Fördermittel

Die aktuelle Klima- und Energiedebatte zeigt, dass der sorgfältige, bewusste Umgang mit Energie ein sinnvoller Schritt in die Zukunft ist. Ob Dämmung, Erneuerung der Fenster oder Einbau einer Solar-Anlage: Die Schweiz hat ein Interesse an Energiesparmassnahmen – und fördert sie daher.

Bundesamt für Energie

Das Programm EnergieSchweiz ist „Plattform für eine intelligente Energiepolitik“. Es soll den Verfassungs- und Gesetzesauftrag zur Förderung der rationellen Energieverwendung und zum Einsatz erneuerbarer Energien erfüllen, die energie- und klimapolitischen Ziele der Schweiz mit konkreten Massnahmen unterstützen und damit eine nachhaltige Energieversorgung einleiten.

Förderungen BFE:

Die Kantone gehören zu den wichtigsten Partnern im Programm EnergieSchweiz. Sie verfügen über eigene Energiefachstellen und meist auch über regionale Energieberatungsstellen sowie Förderprogramme.

Adressen kantonaler Energiefach- und Energieberatungsstellen und Förderprogramme: www.bfe.admin.ch/dienstleistungen

Kanton Aargau

Der Kanton Aargau hat im Frühling 2009 das Förderprogramm Energieeffizienz 2009 ins Leben gerufen. Neben der Förderung von Heizsystemen wurden die Beiträge der Stiftung Klimarappen für die energetische Sanierung der Gebäudehülle vom Kanton verdoppelt.

Förderung richtig planen

Um nicht durch einen Formfehler auf Fördergelder verzichten zu müssen, gehen Sie am besten folgendermassen vor:

  • Für die Bearbeitung des Antrags genügend Vorlaufzeit einrechnen.
  • Mit der Investition warten, bis die Zusage der Förderungseinrichtung vorliegt.
  • Der Energieberater Ihres Energieversorgers hilft beim Ausfüllen des Antrags.
  • Oft ist eine Kombination von Förderprogrammen möglich. Deshalb genau informieren.

Durchblick im Förderdschungel

Um bei all den Förderungen nicht den Überblick zu verlieren, haben wir Ihnen hier die wichtigsten Massnahmen zusammengestellt.

MINERGIE® Sanierung

  • MINERGIE®-P-Neubauten und -Sanierung
  • Gebäudehüllensanierung auch für nicht fossil beheizte Bauten in Zusammenarbeit mit der Stiftung Klimarappen
  • Sonnenkollektoranlagen
  • Photovoltaikanlagen bis 10 kWp
  • Holzfeuerungen
  • Sole-/Wasser- und Wasser-/Wasser-Wärmepumpen bei Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung. Nicht gefördert werden Luft-Wasser-Wärmepumpen oder der Ersatz einer bestehenden Wärmepumpe. Ebenfalls nicht gefördert werden Wärmepumpen bei Neubauten.
  • Einbau von Wasserverteilsystemen bei Ersatz einer Elektroheizung

Mehr über die einzelnen Fördermassnahmen und wie hoch die Förderbeträge sind, erfahren Sie unter www.ag.ch.

Ihre Bewertung für diesen Artikel Rating: 3.0/5 (total: 118)

0 Beiträge
Beitrag schreiben

CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz

Drucken
Seite weiter empfehlen