KEV-Vergütung für Solarstrom sinkt
Die Stromproduktion mittels Photovoltaik (PV) wird immer billiger. Deshalb senkt das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den entsprechenden Vergütungssatz der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) um weitere 10 Prozent.Das Departement begründet in einer Mitteilung die Anpassung des Vergütungssatzes mit dem Preiszerfall bei den Photovoltaikmodulen. Die sinkenden Investitionskosten plus geringeren Unterhaltskosten veranlassen die Verwaltung, den KEV-Vergütungssatz um weitere 10% zu senken.
Diese Senkung kommt zusätzlich zur regulären, in der Energieverordnung vorgesehenen jährlichen Absenkung der Vergütungssätze für Neuanlagen um jeweils 8%. Insgesamt sinkt der Vergütungssatz damit um 18%. Und weil die Modulpreisentwicklung ungewiss ist, stellt das UVEK eine weitere Überprüfung des Vergütungssatzes Mitte Jahr in Aussicht.
Bei der Windenergie vergrössert das UVEK die Bandbreite der Vergütungssätze. Beim Strom aus Windenergie wird der Maximalsatz um 1,5 Rappen pro Kilowattstunde erhöht und der Minimalsatz um 3,5 Rappen pro Kilowattstunde gesenkt. Dies deshalb, weil die Vergütungssätze an Standorten mit optimalen Windverhältnissen zu hoch liegen, für Standorte mit "lediglich geeigneten Windverhältnissen" aber nicht kostendeckend sind. Die Anpassung wird vorgenommen, um die Windenergie "spezifischer" durch die KEV zu fördern, schreibt das UVEK.
Allerdings kann nach fünf Jahren die Vergütung neu auf bis zu 13,5 Rappen pro Kilowattstunde gesenkt werden, je nach effektiver Elektrizitätsproduktion. Bisher betrug der Minimalsatz 17 Rappen pro Kilowattstunde.
Da auch bei den Biomasseanlagen mit Holz die Investitionskosten und die Brennstoffkosten gestiegen sind, decken die heutigen Vergütungssätze die Kosten kleinerer Anlagen nicht mehr. Deshalb wird der Holzbonus je nach Leistungsklasse um 0 bis 4,5 Rappen pro Kilowattstunde angehoben.
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