Energiepolitik Schweiz
Das Bundesamt für Energie (BFE) ist im Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK angesiedelt. Es ist das Kompetenzzentrum für Fragen der Energieversorgung und der Energienutzung.
Ausgewählte Gesetze:
- Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (EnG)
- Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz)
- Energieverordnung vom 7. Dezember 1998 (EnV)
- Kernenergiegesetz (KEG) vom 21.3.2003
- Kernenergieverordnung (KEV); Inkraftsetzung KEG und KEV am 1. Februar 2005
- Stromversorgungsgesetz (StromVG) vom 23. März 2007
Energiestrategie Schweiz
Um der drohenden Energielücke zu begegnen, beschloss der Bundesrat am 21. Februar 2007 eine Neuausrichtung in der Energiepolitik. Die Strategie stützt sich auf vier Säulen: Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Grosskraftwerke, Energieaussenpolitik.
Die im Auftrag des Bundesamtes für Energie (BFE) erarbeiteten Energieperspektiven 2035 zeigen uns, dass angesichts eines steigenden Energieverbrauchs die bisherigen Massnahmen nicht ausreichen, um mittel- und langfristig eine sichere Energieversorgung der Schweiz zu gewährleisten. Eine Neuausrichtung der Schweizer Energiepolitik ist daher unumgänglich, um eine drohende Energielücke zu schliessen.
Vier Säulen der Energiestrategie:
1. Energieeffizienz:
Die wichtigste Massnahme zur Sicherstellung der künftigen Energieversorgung ist der sparsamere Umgang mit Energie. Dies ist dank neuer Technologien und einem energiebewussten Konsumverhalten ohne Komforteinbussen möglich. Energie wird immer teurer. Und wer sie verschwendet, schadet sich selbst, seinen Mitmenschen und der Umwelt.
2. Erneuerbare Energien:
Die Wasserkraft als wichtigste einheimische erneuerbare Energiequelle zur Stromversorgung soll erhalten bleiben und unter Berücksichtigung der Umwelt- und Gewässerschutzziele massvoll ausgebaut werden. Der Anteil der übrigen erneuerbaren Energien im Strombereich soll so ausgebaut werden, dass ein breit diversifizierter, wirtschaftlicher Energiemix sowohl im Strombereich als auch im Wärme- und Mobilitätsbereich zur Verfügung steht.
3. Grosskraftwerke:
Die Effizienzmassnahmen und der Ausbau der Wasserkraftwerke werden aber nicht ausreichen, um die Energielücke ab 2020 zu schliessen. Gaskombikraftwerke (GuD) sind ein wichtiger Bestandteil der Übergangsstrategie. Sie sollen in Zukunft 100 Prozent ihrer CO2-Emissionen kompensieren. Der Bundesrat setzt weiterhin auf Kernenergie. Wer erachtet den Ersatz bestehender und den Neubau von Kernkraftwerken als notwendig.
4. Energieaussenpolitik:
Die Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit insbesondere mit der EU. Verhandlungen über die Anbindung an den europäischen Handel mit CO2-Zertifikaten sollen so schnell als möglich aufgenommen werden.
Lesen Sie hier die Rede von Bundesrat Moritz Leuenberger am Stromkongress von Bern.






