Energiepolitik Aargau

Zur Energiepolitik des Bundes und der Bereitstellung von gesetzlichen Grundlagen gehört die Umsetzung auf kantonaler Ebene.

Der Grosse Rat des Kantons Aargau verabschiedete am 27. Juni 2006 den Planungsbericht energieAARGAU. Dieser Bericht ist Richtschnur für die Energiepolitik des Kantons für die nächsten zehn Jahre.

Der Kanton Aargau setzt sich für eine sichere Energieversorgung und für die nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung bei der Energieproduktion und bei Energieanwendungen ein. In der Elektrizität setzt er seine Beteiligung an der Axpo Holding AG (14 %) und der AEW Energie AG
(100 %) unter Wahrung der Eigentümerinteressen zur Sicherung der Versorgungssicherheit ein.

Energiegesetz Kanton Aargau

Seit der Inkraftsetzung des aktuellen Energiegesetzes im Jahr 1993 haben sich die Rahmenbedingungen im Energie- und Klimabereich stark verändert. Der Klimaschutz steht weltweit im Fokus von Politik und Gesellschaft. Die sichere Versorgung mit Energie ist zu einem vordringlichen politischen Ziel geworden. Am 09. Oktober 2009 eröffnete der Regierungsrat des Kantons Aargau das Verfahren zur Vernehmlassung „Totalrevision des Energiegesetzes des Kantons Aargau vom 09. März 1993“ (EnergieG;
SAR 773.100).

Die energiepolitischen Rahmenbedingungen machen eine Revision des kantonalen Energiegesetzes nötig. Mit dem neuen Entwurf zum Energiegesetz will der Regierungsrat des Kantons Aargau optimierte Rahmenbedingungen schaffen, um die vom Grossen Rat verabschiedete nachhaltige Energiestrategie umzusetzen. Der Entwurf sieht Änderungen im Gebäudebereich, bei der kantonalen und kommunalen Energieplanung, bei der Konzessionierung sowie bei der Stromversorgung vor.
Mehr Informationen erhalten Sie auch unter  www.aew.ch/energiegesetz.

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